Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
182.23 CH-ZH

Art. 8 : Reglement über die Organisation, die Aufgaben und Kompetenzen der Personalkommission sowie die Delegation von Aufgaben und Kompetenzen an einzelne Kaderangestellte der Römischkatholischen Körperschaft des Kantons Zürich (Personalreglement des Synodalrates)

: Personalreglement des Synodalrates
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Art. 8 : Personalreglement des Synodalrates

1 Die Bereichsleiterin oder der Bereichsleiter Personal des

Synodalrates ist für das Sekretariat der Personalkommission und das

Protokoll verantwortlich. Sie oder er ist für die Vor- und Nachbearbei-

tung der Traktanden zuständig und gewährleistet eine angemessene

Information.

2 Das Protokoll wird den Mitgliedern der Personalkommission sowie

den Mitgliedern des Synodalrates und dem Generalvikar, falls er nicht

Mitglied der Kommission ist, zugestellt.

2

Personalreglement des Synodalrates

B. Aufgaben und Kompetenzen der Personalkommission

182.23

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