182.23
CH-ZH
Art. 8 : Reglement über die Organisation, die Aufgaben und Kompetenzen der Personalkommission sowie die Delegation von Aufgaben und Kompetenzen an einzelne Kaderangestellte der Römischkatholischen Körperschaft des Kantons Zürich (Personalreglement des Synodalrates)
: Personalreglement des Synodalrates
Art. 8 : Personalreglement des Synodalrates
1 Die Bereichsleiterin oder der Bereichsleiter Personal des
Synodalrates ist für das Sekretariat der Personalkommission und das
Protokoll verantwortlich. Sie oder er ist für die Vor- und Nachbearbei-
tung der Traktanden zuständig und gewährleistet eine angemessene
Information.
2 Das Protokoll wird den Mitgliedern der Personalkommission sowie
den Mitgliedern des Synodalrates und dem Generalvikar, falls er nicht
Mitglied der Kommission ist, zugestellt.
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Personalreglement des Synodalrates
B. Aufgaben und Kompetenzen der Personalkommission
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