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Art. 5 : Reglement über die Organisation, die Aufgaben und Kompetenzen der Personalkommission sowie die Delegation von Aufgaben und Kompetenzen an einzelne Kaderangestellte der Römischkatholischen Körperschaft des Kantons Zürich (Personalreglement des Synodalrates)

: Personalreglement des Synodalrates
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Art. 5 : Personalreglement des Synodalrates

1 Ausnahmsweise können Beschlüsse auf dem Zirkularweg

gefasst werden, sofern kein stimmberechtigtes Mitglied gegen dieses

Vorgehen Einspruch erhebt.

2 Zirkularbeschlüsse sind im Protokoll der nächsten Sitzung festzu-

halten.

den.

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