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CH-ZH
Art. 4 : Reglement über die Organisation, die Aufgaben und Kompetenzen der Personalkommission sowie die Delegation von Aufgaben und Kompetenzen an einzelne Kaderangestellte der Römischkatholischen Körperschaft des Kantons Zürich (Personalreglement des Synodalrates)
: Personalreglement des Synodalrates
Art. 4 : Personalreglement des Synodalrates
1 Die Entscheide erfolgen grundsätzlich einvernehmlich. Kom-
men keine einvernehmlichen Entscheide zustande, sind Mehrheitsent-
scheide möglich.
2 Für die Revisionen der berufsbezogenen Bestimmungen zu pastora-
len Funktionen (Kapitel 3.2–3.5 des Beschlusses betreffend Berufsbezo-
gene Bestimmungen gemäss § 3 der Anstellungsordnung vom 22. März
20073) ist immer eine einvernehmliche Beschlussfassung erforderlich.
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Reglement über die Organisation, die Aufgaben und Kompetenzen der Personalkommission sowie die Delegation von Aufgaben und Kompetenzen an einzelne Kaderangestellte der Römischkatholischen Körperschaft des Kantons Zürich (Personalreglement des Synodalrates)
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