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Art. 4 : Reglement über die Organisation, die Aufgaben und Kompetenzen der Personalkommission sowie die Delegation von Aufgaben und Kompetenzen an einzelne Kaderangestellte der Römischkatholischen Körperschaft des Kantons Zürich (Personalreglement des Synodalrates)

: Personalreglement des Synodalrates
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Art. 4 : Personalreglement des Synodalrates

1 Die Entscheide erfolgen grundsätzlich einvernehmlich. Kom-

men keine einvernehmlichen Entscheide zustande, sind Mehrheitsent-

scheide möglich.

2 Für die Revisionen der berufsbezogenen Bestimmungen zu pastora-

len Funktionen (Kapitel 3.2–3.5 des Beschlusses betreffend Berufsbezo-

gene Bestimmungen gemäss § 3 der Anstellungsordnung vom 22. März

20073) ist immer eine einvernehmliche Beschlussfassung erforderlich.

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