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Art. 3 : Reglement über die Organisation, die Aufgaben und Kompetenzen der Personalkommission sowie die Delegation von Aufgaben und Kompetenzen an einzelne Kaderangestellte der Römischkatholischen Körperschaft des Kantons Zürich (Personalreglement des Synodalrates)

: Personalreglement des Synodalrates
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Art. 3 : Personalreglement des Synodalrates

Die Personalkommission ist beschlussfähig, wenn alle stimm-

berechtigten Mitglieder bzw. deren Stellvertretungen anwesend sind.

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