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182.23 CH-ZH

Art. 22 : Reglement über die Organisation, die Aufgaben und Kompetenzen der Personalkommission sowie die Delegation von Aufgaben und Kompetenzen an einzelne Kaderangestellte der Römischkatholischen Körperschaft des Kantons Zürich (Personalreglement des Synodalrates)

: Personalreglement des Synodalrates
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Art. 22 : Personalreglement des Synodalrates

1 Das vorliegende Reglement wurde am 27. Januar 2020 vom Inkrafttreten

Synodalrat genehmigt. Es tritt am 1. April 2020 in Kraft.

2 Die von der Geschäftsordnung des Synodalrates nicht betroffenen

Bestimmungen der Personalverordnung vom 23. Juni 2003 bleiben bis

zum Inkrafttreten dieses Reglements in Kraft.

1 OS 75, 94; Begründung siehe AB1 2020-02-21.

2 LS 182.21.

3 LS 182.41.

4 LS 182.42.

1.4.20-108

7

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