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Art. 21 : Reglement über die Organisation, die Aufgaben und Kompetenzen der Personalkommission sowie die Delegation von Aufgaben und Kompetenzen an einzelne Kaderangestellte der Römischkatholischen Körperschaft des Kantons Zürich (Personalreglement des Synodalrates)

: Personalreglement des Synodalrates
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Art. 21 : Personalreglement des Synodalrates

Die Geschäftsordnung des Synodalrates und der Anhang 3 Vorrang der

zur Geschäftsordnung des Synodalrates gehen diesem Reglement vor.

Geschäfts-

ordnung des

Synodalrates

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