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Art. 20 : Reglement über die Organisation, die Aufgaben und Kompetenzen der Personalkommission sowie die Delegation von Aufgaben und Kompetenzen an einzelne Kaderangestellte der Römischkatholischen Körperschaft des Kantons Zürich (Personalreglement des Synodalrates)

: Personalreglement des Synodalrates
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Art. 20 : Personalreglement des Synodalrates

Die übrigen Bereichsleiterinnen und Bereichsleiter des Syno- Kompetenzen

dalrates haben insbesondere folgende Kompetenzen

a. Bewilligung der Spesen der Dienststellenleiterinnen und Dienststel-

lenleiter sowie der Missionsleiterinnen und Missionsleiter von ihren

Ressorts,

b. Bewilligung der Spesen der ihnen unterstellten Angestellten,

c. Bewilligung von maximal zehn Sitzungen Supervision und Coaching

der ihnen unterstellten Angestellten im Rahmen von § 25 des Fort-

und Weiterbildungsreglements sowie ihrer Finanzkompetenzen.

3. Abschnitt: Weitere Bestimmungen

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