Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
182.23 CH-ZH

Art. 2 : Reglement über die Organisation, die Aufgaben und Kompetenzen der Personalkommission sowie die Delegation von Aufgaben und Kompetenzen an einzelne Kaderangestellte der Römischkatholischen Körperschaft des Kantons Zürich (Personalreglement des Synodalrates)

: Personalreglement des Synodalrates
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Art. 2 : Personalreglement des Synodalrates

1 Die Personalkommission versammelt sich auf Einladung der Einladungen

Ressortleiterin oder des Ressortleiters Personal des Synodalrates.

2 Jedes Mitglied ist berechtigt, bei der oder dem Vorsitzenden recht-

zeitig (in der Regel bis sieben Arbeitstage vor der Sitzung) die Aufnahme

eines Geschäfts auf die Traktandenliste zu verlangen.

1.4.20-108

1

182.23

Personalreglement des Synodalrates

Beschluss-

fähigkeit

Einvernehm-

lichkeit und

Mehrheits-

entscheide

Zirkular-

beschlüsse

Beizug weiterer

Personen

Unterschriften

Sekretariat

und Sach-

bearbeitung

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