182.23
CH-ZH
Art. 2 : Reglement über die Organisation, die Aufgaben und Kompetenzen der Personalkommission sowie die Delegation von Aufgaben und Kompetenzen an einzelne Kaderangestellte der Römischkatholischen Körperschaft des Kantons Zürich (Personalreglement des Synodalrates)
: Personalreglement des Synodalrates
Art. 2 : Personalreglement des Synodalrates
1 Die Personalkommission versammelt sich auf Einladung der Einladungen
Ressortleiterin oder des Ressortleiters Personal des Synodalrates.
2 Jedes Mitglied ist berechtigt, bei der oder dem Vorsitzenden recht-
zeitig (in der Regel bis sieben Arbeitstage vor der Sitzung) die Aufnahme
eines Geschäfts auf die Traktandenliste zu verlangen.
1.4.20-108
1
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Personalreglement des Synodalrates
Beschluss-
fähigkeit
Einvernehm-
lichkeit und
Mehrheits-
entscheide
Zirkular-
beschlüsse
Beizug weiterer
Personen
Unterschriften
Sekretariat
und Sach-
bearbeitung
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