Art. 19 : Reglement über die Organisation, die Aufgaben und Kompetenzen der Personalkommission sowie die Delegation von Aufgaben und Kompetenzen an einzelne Kaderangestellte der Römischkatholischen Körperschaft des Kantons Zürich (Personalreglement des Synodalrates)
Art. 19 : Personalreglement des Synodalrates
Die Bereichsleiterin oder der Bereichsleiter Personal hat ins-
besondere folgende Kompetenzen
a. Administration der Bewerbungsverfahren,
b. Ersteinreihung der Angestellten der Körperschaft,
c. Freistellungen bis zu einem Monat,
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Personalreglement des Synodalrates
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d. zusätzliche Angebote Personalförderung bis zu Fr. 5000 pro Einzel-
fall,
e. Abgangsentschädigungen bis zu einem Monatslohn pro Fall,
f. Auszahlung von Gleitzeit für Stellvertretungen wegen Krankheit,
Unfall, Urlaub bis zu einem Monatslohn, wenn Kompensation in Zeit
nicht möglich ist,
g. Auszahlung nicht bezogener Ferien bei Beendigung des Arbeitsver-
hältnisses,
h. Entscheide über Spenden oder Höflichkeitsgeschenke von geringem
Wert.
D. Die übrigen Bereichsleiterinnen und Bereichsleiter des Synodalrates