182.23
CH-ZH
Art. 13 : Reglement über die Organisation, die Aufgaben und Kompetenzen der Personalkommission sowie die Delegation von Aufgaben und Kompetenzen an einzelne Kaderangestellte der Römischkatholischen Körperschaft des Kantons Zürich (Personalreglement des Synodalrates)
: Personalreglement des Synodalrates
Art. 13 : Personalreglement des Synodalrates
Bei Personen mit einer kirchlichen Ernennung oder Missio
erfolgt eine Kündigung im Einvernehmen mit dem Generalvikar. Kommt
keine Einvernehmlichkeit zustande, richtet sich das weitere Verfahren
nach den berufsbezogenen Bestimmungen der Anstellungsordnung.
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