Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
182.23 CH-ZH

Art. 11 : Reglement über die Organisation, die Aufgaben und Kompetenzen der Personalkommission sowie die Delegation von Aufgaben und Kompetenzen an einzelne Kaderangestellte der Römischkatholischen Körperschaft des Kantons Zürich (Personalreglement des Synodalrates)

: Personalreglement des Synodalrates
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (22 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 11 : Personalreglement des Synodalrates

Die Personalkommission entscheidet insbesondere folgende Abschliessende

Geschäfte abschliessend

a. Beförderungen (Klassen- und Stufenanstiege),

b. generelle Entscheide betreffend im Spesenreglement nicht aufge-

führte Spesen,

c. Pauschalspesen,

d. Weiterbildungsbeiträge ab Fr. 5000,

e. unbezahlte Urlaube von mehr als einem Monat,

f. Bildungsurlaube (§§ 28 ff. Reglement Weiterbildung),

g. Arbeit im Modell Jahresarbeitszeit,

h. Bewilligung, die tägliche maximale Sollarbeitszeit regelmässig zu

überschreiten,

i. Auszahlung von Überzeit oder eines positiven Gleitzeitsaldos vor

der Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Ausnahme § 19 lit. f: Be-

reichsleiterin oder Bereichsleiter Personal bei Krankheit und Unfall),

j. Bewilligung, dass Arbeitsweg als Arbeitszeit angerechnet werden

darf,

Entscheidungs-

kompetenzen

1.4.20-108

3

182.23

k. Home Office,

l. Bewilligung von Nebenbeschäftigungen,

m. Arbeitszeit für öffentliche Ämter,

n. Weiterarbeit nach Erreichen des gesetzlichen Rentenalters,

o. Bezeichnung der freiwilligen Dienstleistungen, die zum Bezug von

bezahltem Urlaub berechtigen,

p. Beizug einer Rechtsvertretung in aufwendigen Verfahren bis

Fr. 10000 pro Fall,

q. Beurlaubungen und Freistellungen von mehr als einem Monat,

r. Abgangsentschädigungen von mehr als einem Monatslohn,

s. Entscheid über Administrativuntersuchungen gemäss § 23 Abs. 1

ICT-Nutzungsreglement vom 20. Mai 20194.

← Art. 10 : Personalreglement des Synodalrates Reglement über die Organisation, die Aufgaben und Kompetenzen der Personalkommission sowie die Delegation von Aufgaben und Kompetenzen an einzelne Kaderangestellte der Römischkatholischen Körperschaft des Kantons Zürich (Personalreglement des Synodalrates) Art. 12 : Personalreglement des Synodalrates →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →