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Art. 10 : Reglement über die Organisation, die Aufgaben und Kompetenzen der Personalkommission sowie die Delegation von Aufgaben und Kompetenzen an einzelne Kaderangestellte der Römischkatholischen Körperschaft des Kantons Zürich (Personalreglement des Synodalrates)

: Personalreglement des Synodalrates
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Art. 10 : Personalreglement des Synodalrates

Die Personalkommission bereitet insbesondere folgende Ge-

schäfte für den Synodalrat und die Synode vor und stellt Antrag betref-

fend

a. Änderungen der Anstellungsordnung,

b. Änderungen der berufsbezogenen Bestimmungen sowie der Voll-

zugserlasse zur Anstellungsordnung,

c. Personalvorsorge sowie die Sozialversicherungen der Angestellten,

d. Umsetzung und Weiterentwicklung der Personalförderungsmassnah-

men,

e. Bearbeitung der eingereichten parlamentarischen Vorstösse in Per-

sonalangelegenheiten.

Vorbereitung

der Entscheide

des Synodal-

rates und der

Synode

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