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Art. 1 : Reglement über die Organisation, die Aufgaben und Kompetenzen der Personalkommission sowie die Delegation von Aufgaben und Kompetenzen an einzelne Kaderangestellte der Römischkatholischen Körperschaft des Kantons Zürich (Personalreglement des Synodalrates)

: Personalreglement des Synodalrates
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Art. 1 : Personalreglement des Synodalrates

1 Die Personalkommission setzt sich zusammen aus

der Ressortleiterin oder dem Ressortleiter Personal des Synodal-

rates (Vorsitz, stimmberechtigt),

dem Generalvikar für die Bistumsregion Zürich oder die von ihm

delegierte Person (stimmberechtigt),

der Generalsekretärin oder dem Generalsekretär des Synodalrates

(stimmberechtigt),

der Bereichsleiterin oder dem Bereichsleiter Personal des Synodal-

rates (beratend) sowie

der Bereichsleiterin oder dem Bereichsleiter Personal des General-

vikariats (beratend).

2 Stellvertretung ist möglich.

Zusammen-

setzung der

Personal-

kommission

Reglement über die Organisation, die Aufgaben und Kompetenzen der Personalkommission sowie die Delegation von Aufgaben und Kompetenzen an einzelne Kaderangestellte der Römischkatholischen Körperschaft des Kantons Zürich (Personalreglement des Synodalrates) Art. 2 : Personalreglement des Synodalrates →

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