182.23
CH-ZH
Art. 1 : Reglement über die Organisation, die Aufgaben und Kompetenzen der Personalkommission sowie die Delegation von Aufgaben und Kompetenzen an einzelne Kaderangestellte der Römischkatholischen Körperschaft des Kantons Zürich (Personalreglement des Synodalrates)
: Personalreglement des Synodalrates
Art. 1 : Personalreglement des Synodalrates
1 Die Personalkommission setzt sich zusammen aus
der Ressortleiterin oder dem Ressortleiter Personal des Synodal-
rates (Vorsitz, stimmberechtigt),
dem Generalvikar für die Bistumsregion Zürich oder die von ihm
delegierte Person (stimmberechtigt),
der Generalsekretärin oder dem Generalsekretär des Synodalrates
(stimmberechtigt),
der Bereichsleiterin oder dem Bereichsleiter Personal des Synodal-
rates (beratend) sowie
der Bereichsleiterin oder dem Bereichsleiter Personal des General-
vikariats (beratend).
2 Stellvertretung ist möglich.
Zusammen-
setzung der
Personal-
kommission
Reglement über die Organisation, die Aufgaben und Kompetenzen der Personalkommission sowie die Delegation von Aufgaben und Kompetenzen an einzelne Kaderangestellte der Römischkatholischen Körperschaft des Kantons Zürich (Personalreglement des Synodalrates)
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