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182.22 RWPPREPP CH-ZH

Art. 8 : Reglement über die Wahl der Pfarrer und Pfarreibeauftragten (RWPP)

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Art. 8

Kommt eine Wahl nicht zustande, ist das Verfahren gemäss Wahl-

§§ 6 und 7 zu wiederholen.

wiederholung

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