182.22
RWPPREPP
CH-ZH
Art. 8 : Reglement über die Wahl der Pfarrer und Pfarreibeauftragten (RWPP)
Art. 8
Kommt eine Wahl nicht zustande, ist das Verfahren gemäss Wahl-
§§ 6 und 7 zu wiederholen.
wiederholung