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182.22 RWPPREPP CH-ZH

Art. 23 : Reglement über die Wahl der Pfarrer und Pfarreibeauftragten (RWPP)

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Art. 23

Der Rekurs in Stimmrechtssachen richtet sich nach dem Rechtsschutz

Kirchgemeindereglement.

in Stimmrechts-

sachen

IX. Übergangs- und Schlussbestimmungen

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