Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
182.22 RWPPREPP CH-ZH

Art. 1 : Reglement über die Wahl der Pfarrer und Pfarreibeauftragten (RWPP)

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (24 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 1

Dieses Reglement gilt für die Neuwahlen und die Bestätigungs- Geltungsbereich

wahlen der Pfarrer gestützt auf § 13 des Kirchengesetzes vom 9. Juli 20073

und Art. 58 der Kirchenordnung der Römisch-katholischen Körperschaft

des Kantons Zürich vom 29. Januar 2009 (KO)4 sowie für die Wahl von

Pfarreibeauftragten gestützt auf Art. 59 KO.

II. Neuwahl von Pfarrern

1. Einleitung des Wahlverfahrens

Reglement über die Wahl der Pfarrer und Pfarreibeauftragten (RWPP) Art. 2 →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →