182.21
RICSRICONSSSyRGeschOConsSin
CH-ZH
Art. 27 : Geschäftsordnung des Synodalrates der Römischkatholischen Körperschaft des Kantons Zürich (Geschäftsordnung Synodalrat; GeschO SyR)
: Geschäftsordnung Synodalrat; GeschO SyR
Art. 27 : Geschäftsordnung Synodalrat; GeschO SyR
Ausnahmsweise können Beschlüsse auf dem Zirkularweg ge- Zirkular-
fasst werden, sofern nicht die Mehrheit der Mitglieder des Synodalrates beschlüsse
gegen dieses Vorgehen Einspruch erhebt. Zirkularbeschlüsse sind im
Protokoll der nächsten Sitzung festzuhalten.