182.21
RICSRICONSSSyRGeschOConsSin
CH-ZH
Art. 25 : Geschäftsordnung des Synodalrates der Römischkatholischen Körperschaft des Kantons Zürich (Geschäftsordnung Synodalrat; GeschO SyR)
: Geschäftsordnung Synodalrat; GeschO SyR
Art. 25 : Geschäftsordnung Synodalrat; GeschO SyR
1 Mit schriftlichen Einfragen holen die Ressortleiterinnen und Einfragen
Ressortleiter Meinungsäusserungen des Synodalrates zu Geschäften ein,
die noch nicht entscheidungsreif sind. Sie werden in der Regel mit Ja
oder Nein beantwortet.
2 Einfragen werden im Protokoll festgehalten.