182.21
RICSRICONSSSyRGeschOConsSin
CH-ZH
Art. 24 : Geschäftsordnung des Synodalrates der Römischkatholischen Körperschaft des Kantons Zürich (Geschäftsordnung Synodalrat; GeschO SyR)
: Geschäftsordnung Synodalrat; GeschO SyR
Art. 24 : Geschäftsordnung Synodalrat; GeschO SyR
1 Die Mitglieder des Synodalrates sind über die Verhandlun- Schweigepflicht
gen des Synodalrates zur Verschwiegenheit verpflichtet.
2 An der Sitzung teilnehmende Gäste werden von der Präsidentin
oder vom Präsidenten auf die Schweigepflicht hingewiesen.