Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
182.21 RICSRICONSSSyRGeschOConsSin CH-ZH

Art. 24 : Geschäftsordnung des Synodalrates der Römischkatholischen Körperschaft des Kantons Zürich (Geschäftsordnung Synodalrat; GeschO SyR)

: Geschäftsordnung Synodalrat; GeschO SyR
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (43 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 24 : Geschäftsordnung Synodalrat; GeschO SyR

1 Die Mitglieder des Synodalrates sind über die Verhandlun- Schweigepflicht

gen des Synodalrates zur Verschwiegenheit verpflichtet.

2 An der Sitzung teilnehmende Gäste werden von der Präsidentin

oder vom Präsidenten auf die Schweigepflicht hingewiesen.

← Art. 23 : Geschäftsordnung Synodalrat; GeschO SyR Geschäftsordnung des Synodalrates der Römischkatholischen Körperschaft des Kantons Zürich (Geschäftsordnung Synodalrat; GeschO SyR) Art. 25 : Geschäftsordnung Synodalrat; GeschO SyR →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →