Art. 2 : Geschäftsordnung des Synodalrates der Römischkatholischen Körperschaft des Kantons Zürich (Geschäftsordnung Synodalrat; GeschO SyR)
Art. 2 : Geschäftsordnung Synodalrat; GeschO SyR
1 Der Synodalrat fasst die ihm obliegenden Aufgabengebiete Ressorts und
zu folgenden neun Ressorts zusammen. Die Ressorts umfassen die nach-Bereiche
stehenden Bereiche
a. Ressort Präsidiales: Bereiche Präsidiales, Kommunikation,
b. Ressort Seelsorge Gesundheitswesen und Inklusion: Bereich Seel-
sorge Gesundheitswesen und Inklusion,
c. Ressort Seelsorge Jugend und junge Erwachsene: Bereiche Seelsorge
Jugend und junge Erwachsene, Religionspädagogik,
d. Ressort Migrantenseelsorge: Bereich Migrantenseelsorge,
e. Ressort Ökumenische Seelsorge: Bereich Ökumenische Seelsorge,
f. Ressort Soziales und Ökologie: Bereich Soziales und Ökologie,
g. Ressort Bildung und Kultur: Bereich Bildung und Kultur,
h. Ressort Finanzen und Infrastruktur: Bereiche Finanzen, Liegen-
schaften, ICT,
i. Ressort Personal: Bereich Personal.
1.7. 21-113
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182.21 Geschäftsordnung des Synodalrates (GeschO SyR)
2 Anlässlich der Konstituierung beschliesst der Synodalrat über die
Zuteilung der Ressorts und ihrer Aufgaben auf die einzelnen Mitglie-
der als deren Ressortleiterinnen und Ressortleiter und bestimmt die
Stellvertretungen.
3 Die Ressortleiterin oder der Ressortleiter verantwortet Geschäfte
im Synodalrat aus ihrem oder seinem Ressort. Kommt ein Geschäft vor
die Synode, vertritt dieses in der Regel die Ressortleiterin oder der Res-
sortleiter des betreffenden Ressorts.
4 Die Präsidentin oder der Präsident übernimmt das Ressort Präsi-
diales. Die Vizepräsidentin oder der Vizepräsident vertritt die Präsiden-
tin oder den Präsidenten.