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182.21 RICSRICONSSSyRGeschOConsSin CH-ZH

Art. 2 : Geschäftsordnung des Synodalrates der Römischkatholischen Körperschaft des Kantons Zürich (Geschäftsordnung Synodalrat; GeschO SyR)

: Geschäftsordnung Synodalrat; GeschO SyR
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Art. 2 : Geschäftsordnung Synodalrat; GeschO SyR

1 Der Synodalrat fasst die ihm obliegenden Aufgabengebiete Ressorts und

zu folgenden neun Ressorts zusammen. Die Ressorts umfassen die nach-Bereiche

stehenden Bereiche

a. Ressort Präsidiales: Bereiche Präsidiales, Kommunikation,

b. Ressort Seelsorge Gesundheitswesen und Inklusion: Bereich Seel-

sorge Gesundheitswesen und Inklusion,

c. Ressort Seelsorge Jugend und junge Erwachsene: Bereiche Seelsorge

Jugend und junge Erwachsene, Religionspädagogik,

d. Ressort Migrantenseelsorge: Bereich Migrantenseelsorge,

e. Ressort Ökumenische Seelsorge: Bereich Ökumenische Seelsorge,

f. Ressort Soziales und Ökologie: Bereich Soziales und Ökologie,

g. Ressort Bildung und Kultur: Bereich Bildung und Kultur,

h. Ressort Finanzen und Infrastruktur: Bereiche Finanzen, Liegen-

schaften, ICT,

i. Ressort Personal: Bereich Personal.

1.7. 21-113

1

182.21 Geschäftsordnung des Synodalrates (GeschO SyR)

2 Anlässlich der Konstituierung beschliesst der Synodalrat über die

Zuteilung der Ressorts und ihrer Aufgaben auf die einzelnen Mitglie-

der als deren Ressortleiterinnen und Ressortleiter und bestimmt die

Stellvertretungen.

3 Die Ressortleiterin oder der Ressortleiter verantwortet Geschäfte

im Synodalrat aus ihrem oder seinem Ressort. Kommt ein Geschäft vor

die Synode, vertritt dieses in der Regel die Ressortleiterin oder der Res-

sortleiter des betreffenden Ressorts.

4 Die Präsidentin oder der Präsident übernimmt das Ressort Präsi-

diales. Die Vizepräsidentin oder der Vizepräsident vertritt die Präsiden-

tin oder den Präsidenten.

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