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Art. 19 : Geschäftsordnung des Synodalrates der Römischkatholischen Körperschaft des Kantons Zürich (Geschäftsordnung Synodalrat; GeschO SyR)

: Geschäftsordnung Synodalrat; GeschO SyR
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Art. 19 : Geschäftsordnung Synodalrat; GeschO SyR

1 Die Stimmabgabe erfolgt offen.

2 Alle anwesenden Mitglieder sind zur Stimmabgabe verpflichtet. Bei

gleichgeteilten Stimmen gibt die Stimme der Präsidentin oder des Prä-

sidenten den Stichentscheid.

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