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Art. 14 : Geschäftsordnung des Synodalrates der Römischkatholischen Körperschaft des Kantons Zürich (Geschäftsordnung Synodalrat; GeschO SyR)

: Geschäftsordnung Synodalrat; GeschO SyR
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Art. 14 : Geschäftsordnung Synodalrat; GeschO SyR

1 Die Präsidentin oder der Präsident kann offensichtlich aus- Ablehnung von

sichtslose Gesuche um eine finanzielle Unterstützung mittels von der Ge- aussichtslosen

neralsekretärin oder vom Generalsekretär mitunterzeichnete Schreiben

ablehnen, ohne dass diese Gesuche als Geschäfte für die Sitzungen trak- Unterstützung

tandiert werden.

2 Sie oder er informiert über die Ablehnungsschreiben gemäss § 26

zuhanden des Protokolls an der nächstmöglichen Sitzung.

Gesuchen um

finanzielle

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