182.21
RICSRICONSSSyRGeschOConsSin
CH-ZH
Art. 14 : Geschäftsordnung des Synodalrates der Römischkatholischen Körperschaft des Kantons Zürich (Geschäftsordnung Synodalrat; GeschO SyR)
: Geschäftsordnung Synodalrat; GeschO SyR
Art. 14 : Geschäftsordnung Synodalrat; GeschO SyR
1 Die Präsidentin oder der Präsident kann offensichtlich aus- Ablehnung von
sichtslose Gesuche um eine finanzielle Unterstützung mittels von der Ge- aussichtslosen
neralsekretärin oder vom Generalsekretär mitunterzeichnete Schreiben
ablehnen, ohne dass diese Gesuche als Geschäfte für die Sitzungen trak- Unterstützung
tandiert werden.
2 Sie oder er informiert über die Ablehnungsschreiben gemäss § 26
zuhanden des Protokolls an der nächstmöglichen Sitzung.
Gesuchen um
finanzielle