182.21
RICSRICONSSSyRGeschOConsSin
CH-ZH
Art. 13 : Geschäftsordnung des Synodalrates der Römischkatholischen Körperschaft des Kantons Zürich (Geschäftsordnung Synodalrat; GeschO SyR)
: Geschäftsordnung Synodalrat; GeschO SyR
Art. 13 : Geschäftsordnung Synodalrat; GeschO SyR
Die Präsidentin oder der Präsident ist berechtigt, prozesslei- Präsidial-
tende Entscheide zu treffen und dringliche Geschäfte durch Präsidial- verfügungen
verfügungen zu erledigen. Ihre oder seine Entscheide werden im Proto-
koll der nächsten Sitzung vermerkt.