182.21
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CH-ZH
Art. 11 : Geschäftsordnung des Synodalrates der Römischkatholischen Körperschaft des Kantons Zürich (Geschäftsordnung Synodalrat; GeschO SyR)
: Geschäftsordnung Synodalrat; GeschO SyR
Art. 11 : Geschäftsordnung Synodalrat; GeschO SyR
1 Der Synodalrat ist für sämtliche Angelegenheiten zustän-
dig, die nicht durch diesen Erlass oder durch übergeordnetes Recht aus-
drücklich einer anderen Organisationseinheit übertragen worden sind.
2 Er kann seine Zuständigkeit delegieren.
C. Aufgaben und Kompetenzen der Präsidentin oder des Präsidenten