182.15
ERRI
CH-ZH
Art. 7 : Entschädigungsreglement der Römischkatholischen Körperschaft des Kantons Zürich (Entschädigungsreglement, ER)
: Entschädigungsreglement, ER
Art. 7 : Entschädigungsreglement, ER
1 Reisen zu den Sitzungen der Synode, der Geschäftslei-
tung und der Kommissionen werden nach dem Tarif des öffentlichen
Verkehrsmittels 2. Klasse entschädigt.
2 Den Mitgliedern der Geschäftsleitung und der ständigen Kom-
missionen wird der Betrag für ein Halbtax-Abonnement vergütet. Die
Entschädigung gemäss Abs. 1 erfolgt zum Halbtax-Tarif.12
2
Entschädigungsreglement, FR
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3 Der Ersatz weiterer Spesen richtet sich sinngemäss nach den
Bestimmungen der Anstellungsordnung.
II. Entschädigung der Fraktionen