Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
182.15 ERRI CH-ZH

Art. 7 : Entschädigungsreglement der Römischkatholischen Körperschaft des Kantons Zürich (Entschädigungsreglement, ER)

: Entschädigungsreglement, ER
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (23 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 7 : Entschädigungsreglement, ER

1 Reisen zu den Sitzungen der Synode, der Geschäftslei-

tung und der Kommissionen werden nach dem Tarif des öffentlichen

Verkehrsmittels 2. Klasse entschädigt.

2 Den Mitgliedern der Geschäftsleitung und der ständigen Kom-

missionen wird der Betrag für ein Halbtax-Abonnement vergütet. Die

Entschädigung gemäss Abs. 1 erfolgt zum Halbtax-Tarif.12

2

Entschädigungsreglement, FR

182.15

3 Der Ersatz weiterer Spesen richtet sich sinngemäss nach den

Bestimmungen der Anstellungsordnung.

II. Entschädigung der Fraktionen

← Art. 6 : Entschädigungsreglement, ER Entschädigungsreglement der Römischkatholischen Körperschaft des Kantons Zürich (Entschädigungsreglement, ER) Art. 10 : Entschädigungsreglement, ER →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →