182.15
ERRI
CH-ZH
Art. 613 : Entschädigungsreglement der Römischkatholischen Körperschaft des Kantons Zürich (Entschädigungsreglement, ER)
: Entschädigungsreglement, ER
Art. 613 : Entschädigungsreglement, ER
1 Für die Teilnahme an den Sitzungen der Synode wird
eine Verpflegungspauschale von Fr. 30 ausgerichtet.
2 Für die Teilnahme an den Sitzungen der Geschäftsleitung und der
Kommissionen wird eine Verpflegungspauschale von Fr. 15 ausgerichtet,
sofern keine Verpflegung zur Verfügung gestellt wird.
3 Finden am gleichen Tag mehrere Sitzungen statt, wird die Ver-
pflegungspauschale nur einmal ausgerichtet.