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182.15 ERRI CH-ZH

Art. 613 : Entschädigungsreglement der Römischkatholischen Körperschaft des Kantons Zürich (Entschädigungsreglement, ER)

: Entschädigungsreglement, ER
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Art. 613 : Entschädigungsreglement, ER

1 Für die Teilnahme an den Sitzungen der Synode wird

eine Verpflegungspauschale von Fr. 30 ausgerichtet.

2 Für die Teilnahme an den Sitzungen der Geschäftsleitung und der

Kommissionen wird eine Verpflegungspauschale von Fr. 15 ausgerichtet,

sofern keine Verpflegung zur Verfügung gestellt wird.

3 Finden am gleichen Tag mehrere Sitzungen statt, wird die Ver-

pflegungspauschale nur einmal ausgerichtet.

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