Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
182.15 ERRI CH-ZH

Art. 6 : Entschädigungsreglement der Römischkatholischen Körperschaft des Kantons Zürich (Entschädigungsreglement, ER)

: Entschädigungsreglement, ER
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Art. 6 : Entschädigungsreglement, ER

a7 Für die Bereitstellung der IT-Infrastruktur wird den Syn-

odalen eine jährliche Entschädigung von Fr. 250 ausgerichtet.

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