182.15
ERRI
CH-ZH
Art. 413 : Entschädigungsreglement der Römischkatholischen Körperschaft des Kantons Zürich (Entschädigungsreglement, ER)
: Entschädigungsreglement, ER
Art. 413 : Entschädigungsreglement, ER
Der oder dem Vorsitzenden der Sitzungen der Synode, der
Geschäftsleitung, der Kommissionen und der Fraktionen wird das dop-
pelte Sitzungsgeld ausgerichtet.