Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
182.15 ERRI CH-ZH

Art. 413 : Entschädigungsreglement der Römischkatholischen Körperschaft des Kantons Zürich (Entschädigungsreglement, ER)

: Entschädigungsreglement, ER
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Art. 413 : Entschädigungsreglement, ER

Der oder dem Vorsitzenden der Sitzungen der Synode, der

Geschäftsleitung, der Kommissionen und der Fraktionen wird das dop-

pelte Sitzungsgeld ausgerichtet.

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