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182.14 RMVOORMP CH-ZH

Art. 9 : Verordnung über das Register der Mitglieder und weiterer Personen der Römischkatholischen Körperschaft des Kantons Zürich (RMVO)

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Art. 9

Das Register kann Daten von Nichtmitgliedern enthalten, die Nichtmitglieder

für kirchliche Zwecke erforderlich sind. Dazu gehören namentlich die

Daten gemäss § 8 Abs. 1 lit. e, f, g, h, j und k.

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