182.14
RMVOORMP
CH-ZH
Art. 9 : Verordnung über das Register der Mitglieder und weiterer Personen der Römischkatholischen Körperschaft des Kantons Zürich (RMVO)
Art. 9
Das Register kann Daten von Nichtmitgliedern enthalten, die Nichtmitglieder
für kirchliche Zwecke erforderlich sind. Dazu gehören namentlich die
Daten gemäss § 8 Abs. 1 lit. e, f, g, h, j und k.