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182.14 RMVOORMP CH-ZH

Art. 7 : Verordnung über das Register der Mitglieder und weiterer Personen der Römischkatholischen Körperschaft des Kantons Zürich (RMVO)

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Art. 7

¹ Die Körperschaft trägt die Kosten der Einrichtung, des Be-

triebs und Unterhalts sowie der Nutzung des Registers und des Daten-

abrufs aus der kantonalen Einwohnerdatenplattform (KEP).

² Die Kirchgemeinden tragen die Kosten für die auf ihre Bedürf-

nisse zugeschnittenen Anpassungen oder Erweiterungen ihrer Systeme

sowie für das Erfassen von Daten im Register.

2. Abschnitt: Inhalt des Registers

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