182.14
RMVOORMP
CH-ZH
Art. 7 : Verordnung über das Register der Mitglieder und weiterer Personen der Römischkatholischen Körperschaft des Kantons Zürich (RMVO)
Art. 7
¹ Die Körperschaft trägt die Kosten der Einrichtung, des Be-
triebs und Unterhalts sowie der Nutzung des Registers und des Daten-
abrufs aus der kantonalen Einwohnerdatenplattform (KEP).
² Die Kirchgemeinden tragen die Kosten für die auf ihre Bedürf-
nisse zugeschnittenen Anpassungen oder Erweiterungen ihrer Systeme
sowie für das Erfassen von Daten im Register.
2. Abschnitt: Inhalt des Registers