Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
182.14 RMVOORMP CH-ZH

Art. 4 : Verordnung über das Register der Mitglieder und weiterer Personen der Römischkatholischen Körperschaft des Kantons Zürich (RMVO)

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (23 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 4

Als Kirchgemeinden im Sinn dieser Verordnung gelten auch Zweckverbände

die Zweckverbände von Kirchgemeinden.

1.7. 22-117

1

182.14

Verordnung – Register der Mitglieder und weiterer Personen

Vollständigkeit

des Registers

Zuständigkeit

Kostentragung

Mitglieder

← Art. 3 Verordnung über das Register der Mitglieder und weiterer Personen der Römischkatholischen Körperschaft des Kantons Zürich (RMVO) Art. 5 →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →