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182.14 RMVOORMP CH-ZH

Art. 20 : Verordnung über das Register der Mitglieder und weiterer Personen der Römischkatholischen Körperschaft des Kantons Zürich (RMVO)

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Art. 20

Der Synodalrat und die Kirchenpflegen können die Daten

gemäss §§ 8-10 für die Durchführung statistischer Erhebungen verwen-

den.

Statistische

Zwecke

Vorhandene

Daten

Kosten-

übernahme

Verhältnis zum

Kirchlichen

Datenschutz-

Reglement

4. Abschnitt: Übergangs- und Schlussbestimmungen

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