182.14
RMVOORMP
CH-ZH
Art. 20 : Verordnung über das Register der Mitglieder und weiterer Personen der Römischkatholischen Körperschaft des Kantons Zürich (RMVO)
Art. 20
Der Synodalrat und die Kirchenpflegen können die Daten
gemäss §§ 8-10 für die Durchführung statistischer Erhebungen verwen-
den.
Statistische
Zwecke
Vorhandene
Daten
Kosten-
übernahme
Verhältnis zum
Kirchlichen
Datenschutz-
Reglement
4. Abschnitt: Übergangs- und Schlussbestimmungen