182.14
RMVOORMP
CH-ZH
Art. 2 : Verordnung über das Register der Mitglieder und weiterer Personen der Römischkatholischen Körperschaft des Kantons Zürich (RMVO)
Art. 2
Das Register dient der Erfassung der Mitglieder der Körper- Zweck
schaft sowie der Erfassung weiterer Personen (Nichtmitglieder), soweit
dies für kirchliche Zwecke notwendig ist.