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182.14 RMVOORMP CH-ZH

Art. 2 : Verordnung über das Register der Mitglieder und weiterer Personen der Römischkatholischen Körperschaft des Kantons Zürich (RMVO)

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Art. 2

Das Register dient der Erfassung der Mitglieder der Körper- Zweck

schaft sowie der Erfassung weiterer Personen (Nichtmitglieder), soweit

dies für kirchliche Zwecke notwendig ist.

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