182.14
RMVOORMP
CH-ZH
Art. 1 : Verordnung über das Register der Mitglieder und weiterer Personen der Römischkatholischen Körperschaft des Kantons Zürich (RMVO)
Art. 1
Diese Verordnung regelt
a. den Betrieb und die Nutzung des Registers der Mitglieder und wei-
terer Personen durch die Körperschaft und die Kirchgemeinden,
b. dessen Inhalt,
c. den Datenzugriff und die Datenbekanntgabe,
d. die Bearbeitung von Daten über Nichtmitglieder für kirchliche
Zwecke.
Gegenstand