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182.14 RMVOORMP CH-ZH

Art. 1 : Verordnung über das Register der Mitglieder und weiterer Personen der Römischkatholischen Körperschaft des Kantons Zürich (RMVO)

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Art. 1

Diese Verordnung regelt

a. den Betrieb und die Nutzung des Registers der Mitglieder und wei-

terer Personen durch die Körperschaft und die Kirchgemeinden,

b. dessen Inhalt,

c. den Datenzugriff und die Datenbekanntgabe,

d. die Bearbeitung von Daten über Nichtmitglieder für kirchliche

Zwecke.

Gegenstand

Verordnung über das Register der Mitglieder und weiterer Personen der Römischkatholischen Körperschaft des Kantons Zürich (RMVO) Art. 2 →

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