182.10
CH-ZH
Art. 74 : Kirchenordnung der Römischkatholischen Körperschaft des Kantons Zürich
Art. 74
1 Die Kirchenordnung tritt nach Annahme durch die Inkrafttreten
Stimmberechtigten und Genehmigung durch den Regierungsrat² zu-
sammen mit dem neuen kantonalen Kirchengesetz in Kraft³.
2 Sie ersetzt die Kirchenordnung vom 28. November 1982 mit seit-
herigen Änderungen.