Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
182.10 CH-ZH

Art. 6 : Kirchenordnung der Römischkatholischen Körperschaft des Kantons Zürich

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Art. 6

Wo die Körperschaft keine eigenen Bestimmungen erlässt, Subsidiäres

wendet sie das staatliche Recht sinngemäss als eigenes Recht an.

Recht

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