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182.10 CH-ZH

Art. 56 : Kirchenordnung der Römischkatholischen Körperschaft des Kantons Zürich

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Art. 56

1 Die Kirchgemeinden schaffen auf ihrem Gebiet Voraus- Aufgaben

setzungen für die Entfaltung des kirchlichen Lebens im Sinne von Art. 4

Abs. 1.36

1. 1. 24-123

17

182.10

Römisch-katholische Körperschaft – Kirchenordnung

2 Sie beachten bei der Aufgabenerfüllung die von Synode und Syno-

dalrat erlassenen Richtlinien.

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