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182.10 CH-ZH

Art. 4136 : Kirchenordnung der Römischkatholischen Körperschaft des Kantons Zürich

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Art. 4136

Dem Synodalrat kommen zu

Antragstellung an die Synode,

Vollzug der Beschlüsse der Synode,

a.

b.

с.

d.

Erlass von Ausführungsbestimmungen zu Beschlüssen der Synode,

Erarbeitung des Budgets zuhanden der Synode,

e.

Erstattung von Jahresbericht und Jahresrechnung,

f.

Aufgaben

g.

h.

i.

j.

k.

Vertretung der Körperschaft nach aussen und Stellungnahme zu

Geschäften des Kantons, welche die Körperschaft betreffen, unter

Vorbehalt der Befugnisse der Synode,

Verwaltung des Vermögens der Körperschaft,

Leitung der Verwaltung der Körperschaft,

Anstellung der Generalsekretärin oder des Generalsekretärs,

Wahl von Kommissionen, die nicht von der Synode gewählt werden,

Aufsicht über die Dienststellen der Körperschaft und Erlass einer

Dienststellenordnung,

1.28 Vollzug des Finanzausgleichs gemäss Finanzordnung11,

m.

n.

0.

Entscheide über Streitigkeiten zwischen Kirchgemeinden, Kirch-

gemeinden und Zweckverbänden oder Letzteren,

Oberaufsicht über die Kirchgemeinden und Zweckverbände,

Entscheide über Rekurse zu personalrechtlichen Anordnungen

der Kirchgemeinden und Zweckverbände,

Information der Synode und der Öffentlichkeit über seine Tätig-

keiten von allgemeinem Interesse,

p.

q. Erfüllung aller weiteren Aufgaben der Körperschaft, welche die

Kirchenordnung nicht einer anderen Behörde überträgt,

r.

Entscheide über Rekurse gegen Anordnungen der Aufsichtskom-

mission über Kirchgemeinden und Zweckverbände,

S.

Abschluss von Vereinbarungen über die Zusammenarbeit zwischen

der Körperschaft und dem Generalvikariat,

t.

Wahlleitung bei körperschaftlichen Wahlen und Abstimmungen

an der Urne, sofern diese nicht den staatlichen Organen übertragen

wird.

1. 1. 24-123

13

182.10 Römisch-katholische Körperschaft – Kirchenordnung

Finanz-

kompetenzen

Aufgaben-

übertragung,

Kommissionen

und Sach-

verständige

Aufsicht über

die Kirch-

gemeinden und

Zweckverbände

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