182.10
CH-ZH
Art. 36 : Kirchenordnung der Römischkatholischen Körperschaft des Kantons Zürich
Art. 36
1 Der Synodalrat ist die Exekutive der Körperschaft.
2 Er setzt sich zusammen aus der Präsidentin oder dem Präsidenten
und acht weiteren Mitgliedern.