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Art. 35 : Kirchenordnung der Römischkatholischen Körperschaft des Kantons Zürich

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Art. 35

1 Die Synode tagt in der Regel im Rathaus in Zürich.

2 Die Sitzungen sind öffentlich. Ausnahmsweise kann die Synode

die Öffentlichkeit für die Behandlung eines einzelnen Geschäftes aus-

schliessen.

3 Die Synode sorgt für eine angemessene Bekanntmachung ihrer

Verhandlungen und Beschlüsse.

C. Synodalrat 36

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