182.10
CH-ZH
Art. 35 : Kirchenordnung der Römischkatholischen Körperschaft des Kantons Zürich
Art. 35
1 Die Synode tagt in der Regel im Rathaus in Zürich.
2 Die Sitzungen sind öffentlich. Ausnahmsweise kann die Synode
die Öffentlichkeit für die Behandlung eines einzelnen Geschäftes aus-
schliessen.
3 Die Synode sorgt für eine angemessene Bekanntmachung ihrer
Verhandlungen und Beschlüsse.
C. Synodalrat 36