182.10
CH-ZH
Art. 29 : Kirchenordnung der Römischkatholischen Körperschaft des Kantons Zürich
Art. 29
1 Der Synode stehen die folgenden parlamentarischen In- Parlamen-
strumente zur Verfügung:36
a. Motion,
b. Postulat,
c. parlamentarische Initiative,
d. Interpellation,
e. schriftliche Anfrage,
f. Fragestunde,
g. Resolution.
2 Die Ausgestaltung der Instrumente wird in der Geschäftsordnung
der Synode geregelt.
3 In der Fragestunde können neben Fragen an den Synodalrat auch
dem Generalvikar für den Kanton Zürich Fragen und Anregungen
zum kirchlichen Leben unterbreitet werden.
tarische
Instrumente