182.10
CH-ZH
Art. 17 : Kirchenordnung der Römischkatholischen Körperschaft des Kantons Zürich
Art. 17
Initiativbegehren, welche den Erlass, die Aufhebung oder Form
die Änderung von einzelnen Bestimmungen der Kirchenordnung ver-
langen, können in der Form der allgemeinen Anregung oder des aus-
gearbeiteten Entwurfs, andere Initiativbegehren nur in der Form der
allgemeinen Anregung eingereicht werden.