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Art. 17 : Kirchenordnung der Römischkatholischen Körperschaft des Kantons Zürich

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Art. 17

Initiativbegehren, welche den Erlass, die Aufhebung oder Form

die Änderung von einzelnen Bestimmungen der Kirchenordnung ver-

langen, können in der Form der allgemeinen Anregung oder des aus-

gearbeiteten Entwurfs, andere Initiativbegehren nur in der Form der

allgemeinen Anregung eingereicht werden.

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