182.10
CH-ZH
Art. 16 : Kirchenordnung der Römischkatholischen Körperschaft des Kantons Zürich
Art. 16
1 Die Initiative umfasst das Begehren nach Erlass, Auf- Initiative
hebung oder Änderung von Bestimmungen der Kirchenordnung oder
von Beschlüssen der Synode, welche die Rechte und Pflichten der Mit-
glieder der Körperschaft oder der Kirchgemeinden betreffen.
2 Solche Begehren können stellen
a. ein Drittel der Mitglieder der Synode,
b. 3000 stimmberechtigte Mitglieder der Körperschaft,
c. ein Drittel der Kirchgemeinden durch Beschluss der Kirchenpflegen.