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Art. 28 : Verordnung über die Aufsicht und die Visitation in den Kirchgemeinden

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Art. 28

1 Die Verordnung betreffend die Visitation in den Kirch- Aufhebung

gemeinden vom 16. Juni 1993 wird mit dem Inkrafttreten dieser Ver- bisherigen

ordnung aufgehoben.

Rechts

2 Dieser Verordnung widersprechende Verordnungen, Richtlinien,

Weisungen und Beschlüsse des Kirchenrates, der Bezirkskirchenpflegen,

der Kirchgemeinden, der Kirchgemeinschaften und der Kirchgemeinde-

verbände werden mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung aufgehoben.

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