181.43
CH-ZH
Art. 28 : Verordnung über die Aufsicht und die Visitation in den Kirchgemeinden
Art. 28
1 Die Verordnung betreffend die Visitation in den Kirch- Aufhebung
gemeinden vom 16. Juni 1993 wird mit dem Inkrafttreten dieser Ver- bisherigen
ordnung aufgehoben.
Rechts
2 Dieser Verordnung widersprechende Verordnungen, Richtlinien,
Weisungen und Beschlüsse des Kirchenrates, der Bezirkskirchenpflegen,
der Kirchgemeinden, der Kirchgemeinschaften und der Kirchgemeinde-
verbände werden mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung aufgehoben.