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181.41 CH-ZH

Art. 7 : Konkordat betreffend die gemeinsame Ausbildung der evangelischreformierten Pfarrerinnen und Pfarrer und ihre Zulassung zum Kirchendienst

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Art. 7

Dem Büro der Konkordatskonferenz obliegen folgende

Aufgaben

a. Vorbereitung der Geschäfte der Konkordatskonferenz,

b. Antragstellung an die Konkordatskonferenz und Vollzug ihrer Be-

schlüsse,

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Ausbildung und Zulassung evang.-ref. Pfarrerinnen und Pfarrer

181.41

c. Anstellung und Führung des/der Beauftragten der Arbeitsstelle für

die kirchliche Ausbildung,

d. Anstellung der/des Sekretärin/Sekretärs der Konkordatskonferenz,

e. weitere Aufgaben, die ihm von der Konkordatskonferenz übertra-

gen werden.

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