Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
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Art. 3 : Richtlinien zur Freiwilligenarbeit

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Art. 3

Kirchgemeindeverbände mit eigenen Freiwilligen gelten als Geltungsbereich

Kirchgemeinde im Sinn dieser Richtlinien.

a. Kirch-

gemeinde-

verbände

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