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Art. 7 : Mitwirkungsstatut der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gesamtkirchlichen Dienste

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Art. 7

1 Die Versammlung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist Funktion und

das beschlussfassende Organ der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Aufgaben

Gesamtkirchlichen Dienste.

2 Der Versammlung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter obliegen

insbesondere

a. Beschlussfassung über das Mitwirkungsstatut zuhanden der Ur-

abstimmung,

b. Wahl der Mitglieder der Personalvertretung,

c. Abnahme des Protokolls der Versammlung der Mitarbeiterinnen

und Mitarbeiter,

d. Abnahme des Jahresberichts und der Jahresrechnung der Personal-

vertretung.

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