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Art. 6 : Mitwirkungsstatut der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gesamtkirchlichen Dienste

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Art. 6

Der Versammlung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gehö- Zusammen-

ren die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gesamtkirchlichen Dienste setzung

gemäss § 3 Abs. 1 an.

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