181.404
CH-ZH
Art. 6 : Mitwirkungsstatut der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gesamtkirchlichen Dienste
Art. 6
Der Versammlung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gehö- Zusammen-
ren die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gesamtkirchlichen Dienste setzung
gemäss § 3 Abs. 1 an.