Art. 3 : Mitwirkungsstatut der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gesamtkirchlichen Dienste
Art. 3
1 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gesamtkirchlichen Begriffe
Dienste sind mit Ausnahme der Kirchenratsschreiberin oder des Kir-
chenratsschreibers und der Mitglieder des Leitungskonvents die An-
gestellten der Gesamtkirchlichen Dienste sowie die Pfarrerinnen und
Pfarrer in Institutionen, in Pfarrämtern mit gemischter Trägerschaft und
in Pfarrämtern der Gesamtkirchlichen Dienste.
2 Zur Leitung der Gesamtkirchlichen Dienste gehören die Kirchen-
ratsschreiberin oder der Kirchenratsschreiber und die Mitglieder des
Leitungskonvents.
1.4.20-108
1
181.404
Mitwirkungsstatut
3 Personalrelevante Themen sind insbesondere
a. Änderungen der Personalverordnung und der zugehörigen Vollzugs-
verordnungen gemäss § 188 f Abs. 1 VVO PVO,
b. Fragen betreffend die berufliche Vorsorge gemäss § 188 f Abs. 2 VVO
PVO,
c. ein Stellenabbau gemäss § 18 VVO PVO,
d. ein Sozialplan gemäss § 20 VVO PVO,
e. Änderungen betreffend die Mitarbeiterbeurteilung gemäss § 84 PVO
und das Fach- und Evaluationsgespräch sowie die Standortbestim-
mung gemäss § 85 Abs. 3 PVO,
f. die Reorganisation mindestens einer Abteilung der Gesamtkirch-
lichen Dienste oder die Gesamtreorganisation der Gesamtkirch-
lichen Dienste,
g. die Reorganisation von Organisationseinheiten der Gesamtkirch-
lichen Dienste, wenn sie die Kündigung von Anstellungsverhältnis-
sen zur Folge haben,
h. wesentliche Änderungen der Arbeitsbedingungen,
i. das betriebliche Gesundheitsmanagement,
j. das Konfliktmanagement,
k. die Personalpolitik im Allgemeinen.
2. Abschnitt: Urabstimmung
Funktion,
Gegenstände
und Verfahren
Durchführung