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181.404 CH-ZH

Art. 3 : Mitwirkungsstatut der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gesamtkirchlichen Dienste

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Art. 3

1 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gesamtkirchlichen Begriffe

Dienste sind mit Ausnahme der Kirchenratsschreiberin oder des Kir-

chenratsschreibers und der Mitglieder des Leitungskonvents die An-

gestellten der Gesamtkirchlichen Dienste sowie die Pfarrerinnen und

Pfarrer in Institutionen, in Pfarrämtern mit gemischter Trägerschaft und

in Pfarrämtern der Gesamtkirchlichen Dienste.

2 Zur Leitung der Gesamtkirchlichen Dienste gehören die Kirchen-

ratsschreiberin oder der Kirchenratsschreiber und die Mitglieder des

Leitungskonvents.

1.4.20-108

1

181.404

Mitwirkungsstatut

3 Personalrelevante Themen sind insbesondere

a. Änderungen der Personalverordnung und der zugehörigen Vollzugs-

verordnungen gemäss § 188 f Abs. 1 VVO PVO,

b. Fragen betreffend die berufliche Vorsorge gemäss § 188 f Abs. 2 VVO

PVO,

c. ein Stellenabbau gemäss § 18 VVO PVO,

d. ein Sozialplan gemäss § 20 VVO PVO,

e. Änderungen betreffend die Mitarbeiterbeurteilung gemäss § 84 PVO

und das Fach- und Evaluationsgespräch sowie die Standortbestim-

mung gemäss § 85 Abs. 3 PVO,

f. die Reorganisation mindestens einer Abteilung der Gesamtkirch-

lichen Dienste oder die Gesamtreorganisation der Gesamtkirch-

lichen Dienste,

g. die Reorganisation von Organisationseinheiten der Gesamtkirch-

lichen Dienste, wenn sie die Kündigung von Anstellungsverhältnis-

sen zur Folge haben,

h. wesentliche Änderungen der Arbeitsbedingungen,

i. das betriebliche Gesundheitsmanagement,

j. das Konfliktmanagement,

k. die Personalpolitik im Allgemeinen.

2. Abschnitt: Urabstimmung

Funktion,

Gegenstände

und Verfahren

Durchführung

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