Art. 12 : Mitwirkungsstatut der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gesamtkirchlichen Dienste
Art. 12
1 Die Personalvertretung vertritt die Interessen der Mitarbei-
terinnen und Mitarbeiter der Gesamtkirchlichen Dienste gegenüber dem
Kirchenrat und der Leitung der Gesamtkirchlichen Dienste.
2 Der Personalvertretung obliegen insbesondere
a. Durchführung von Urabstimmungen gemäss § 5,
b. Einberufung der Versammlung der Mitarbeiterinnen und Mitarbei-
ter gemäss § 8,
c. Stellungnahme zu Änderungen der Personalverordnung und der
zugehörigen Vollzugsverordnungen,
d. Beschlussfassung über Beschlüsse des Kirchenrates und der Landes-
kirche betreffend die für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der
Gesamtkirchlichen Dienste zuständige Einrichtung der beruflichen
Vorsorge,
e. Stellungnahme zu Sozialplänen gemäss § 20 VVO PVO,
f. regelmässiger Austausch mit dem Kirchenrat und der Leitung der
Gesamtkirchlichen Dienste über personalrelevante Themen,
g. Ansprechpartnerin des Kirchenrates und der Leitung der Gesamt-
kirchlichen Dienste in allen personalrelevanten Themen,
h. Resonanzgruppe und Mitgestalterin bei personalrelevanten Themen
und Entwicklungen, welche die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
der Gesamtkirchlichen Dienste betreffen,
i. Einsitznahme in Arbeitsgruppen, die personalrelevante Themen
bearbeiten,
j. Vertretung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gesamtkirch-
lichen Dienste gegenüber dem Kirchenrat und der Leitung der Ge-
samtkirchlichen Dienste in allen personalrelevanten Themen, die
wesentliche Teile oder eine Gruppe von Mitarbeiterinnen und Mit-
arbeitern der Gesamtkirchlichen Dienste betreffen,
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Mitwirkungsstatut
181.404
k. Unterstützung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gesamt-
kirchlichen Dienste bei Konflikten am Arbeitsplatz, wenn wesent-
liche Teile oder eine Gruppe von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
der Gesamtkirchlichen Dienste betroffen sind,
l. Information und Beratung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
der Gesamtkirchlichen Dienste bei Fragen und Konflikten am Ar-
beitsplatz,
m. Wahrnehmung aller Aufgaben im Rahmen der Mitsprache gemäss